Restaurantbetrieb gemäß der Ersatzverfügung der Landesregierung Schleswig-Holstein vom 01. November 2020 geschlossen
Unser Bistro bleibt gemäß der Ersatzverfügung der Landesregierung Schleswig-Holstein zur Bekämpfung des Corona-Virus SARS- Covid 19 bis zum 30.11.2020 geschlossen.
Schutz- und Hygienekonzept des Golfplatz Gut Bissenmoor zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus
Aufgrund der neuen Ersatzverordnung der Landesregierung Schleswig-Holstein, veröffentlicht am 01.11.2020, gelten ab dem 02.11.2020 bis auf Weiteres für den Spielbetrieb auf unserer Golfanlage folgende am Gesundheitsschutz (Covid-19) orientierte Verhaltensregeln: Wenn Sie Symptome von Covid-19 haben, bleiben Sie zuhause, denn Sie bringen sich und andere in Gefahr. Sind Sie Angehöriger einer Risikogruppe, überlegen Sie genau, ob […]