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Regularien

Platzregeln der Golfplatz Gut Bissenmoor GmbH

  1. Aus (Regel 18.2)
    ist gekennzeichnet durch weiße Bodendeckel und/oder weiße Pfähle,
    einschließlich der weißen Pfähle des elektrischen Wildschweinzaunes.
    Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.

    Erleichterung vom Elektro-Aus Zaun (IMPR E-7)
    Liegt der Ball eines Spielers auf dem Platz und innerhalb zweier
    Schlägerlängen vom Elektro-Aus Zaun, darf der Spieler straflose
    Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen. Bezugspunkt ist der
    Punkt, der zwei Schlägerlängen vom Zaun entfernt liegt und gleichweit
    vom Loch entfernt ist, wie die Stelle, an der der Ball ursprünglich lag.

  2. Penalty Areas (Regel 17)
    Sind durch rote oder gelbe Pfähle und/oder rote oder gelbe Bodenplatten
    gekennzeichnet. Sind Linien vorhanden, so haben diese Vorrang vor
    Bodenplatten und Pfählen.
  3. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (einschließlich unbeweglicher Hemmnisse) (Regel 16.1)
    1. Jede Fläche, die durch weiße Linien und/oder blaue Pfähle
      gekennzeichnet ist. Ist beides vorhanden, gilt die Linie.
    2. Ungewöhnliche Platzverhältnisse sind auch:
      • Frisch verlegte Soden
      • Mit Kies verfüllte Drainagegräben
      • Hackschäden durch Krähen
      • Fahrspuren an Sandbunkern
      Es muss straflose Erleichterung in Anspruch
      genommen werden.

      Die Erleichterung darf nicht in Anspruch genommen werden,
      wenn der Ball in einer Penalty Area liegt.

      Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn ein Tierloch,
      eingeebnete Maulwurfshügel oder den Laufweg eines Tieres,
      nur den Stand des Spielers behindert.

    3. Unbewegliche Hemmnisse sind auch …
      • mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen versehene Anpflanzungen,
      • Steine mit Hinweisschildern (z.B. Next Tee),
      • der Stein am Baum des rechten Fairwaybunkers von Loch 18.

      Von unbeweglichen Hemmnissen muss straflose Erleichterung
      in Anspruch genommen werden.

    4. Der Spieler hat eine zusätzliche Erleichterungsmöglichkeit,
      wenn ein unbewegliches Hemmnis auf oder nahe am
      Grün und auf seiner Spiellinie liegt:

      Ball im Gelände. Der Spieler darf Erleichterung
      nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen, wenn ein
      unbewegliches Hemmnis

      • auf seiner Spiellinie liegt, und
      • innerhalb von zwei Schlägerlängen vom oder auf dem Grün und
      • innerhalb von zwei Schlägerlängen vom Ball entfernt liegt.

      Es muss aber vollständige Erleichterung
      in Anspruch genommen werden, dies schließt physische
      Beeinträchtigungen und Beeinträchtigungen der
      Spiellinie ein.

      Ausnahme – Keine Erleichterung bei eindeutig unvernünftiger Spiellinie.
      Erleichterung nach dieser Platzregel wird nicht gewährt,
      wenn der Spieler eine eindeutig unvernünftige Spiellinie wählt.

      Diese Platzregel gilt nur, wenn sowohl der Ball und das
      Hemmnis in einem Teil des Geländes sind,
      das auf Fairwayhöhe oder niedriger geschnitten ist.

  4. Strafen
    Sofern die Golfregeln keine andere Strafe vorsehen, gilt:

    Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Grundstrafe

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