News I
Sonderangebot bis Ende März 2024: 9 Löcher bezahlen (40 Euro) und 18 Löcher spielen
Gastro ist Montags bis Sonntags geöffnet. Eine neuer Koch ist da. Werfen Sie einen Blick auf die Gastro-Seite auf dieser Website
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.Sommergrün ist seit Mitte Februar am Golfplatz Bissenmoor bespielbar
Im April startet das Golfplatz Gut Bissenmoo AFTER WORK Turnier.
Oster-Vierer Turnier am 30.03.2024, 12:00 Uhr, Bratwurst und Glühwein am Osterfeuer nach der Runde
Die Birdies-Winterliga findet jeden Dienstag statt, Die Gastro ist für diese Veranstaltung bis zum frühen Nachmittag geöffnet
Unsere Nutzerinnen sind am 19. März zu einem Treffen auf unserer Terrasse eingeladen, um über das Birdie Damengolf im Jahr 2024 zu diskutieren. Bitte machen Sie in großer Zahl mit

Mitglied werden

Golfplatz Gut Bissenmoor – die im Jahr 2000 gegründete Golfanlage im Schleswig- Holsteinischen Süden versteht sich als Platz für sportlich Aktive, die auch ein geselliges Clubleben genießen möchten. Auf Gut Bissenmoor kann man auch im Winter fast immer auf Sommergrüns spielen. Dank einer Top-Drainage ist der Platz auch noch spielbar, wenn auf anderen Plätzen „nichts mehr geht“. Auf Gut Bissenmoor wird viel Wert auf Sportlichkeit und Training für Anfänger und Profis gelegt. Das zeigen auch die großzügigen Übungsmöglichkeiten, allen voran Schleswig-Holsteins größte Driving-Range mit teilweise überdachten und beheizten Abschlägen.

Ein Schwerpunkt liegt in der Jugendarbeit. Unser professionelles Team trainiert Samstags in kleinen Gruppen, die nach Alter und Können geordnet sind.

Wenn Sie an einer Mitgliedschaft interessiert sind, rufen Sie uns gern unter 04192/81 95 60 an oder senden eine Mail an sekretariat@golfbissenmoor.de. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Gut Bissenmoor zu Ihrem neuen Heimatplatz machen. Unser Sekretariat ist gern für Sie da.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Golfplatz Gut Bissenmoor GmbH, Golfparkallee 11, 24576 Bad Bramstedt
-nachfolgend GGB oder Betreiber genannt-

§ 1 Vorbemerkungen
GGB ist Betreiberin der Golfanlage Gut Bissenmoor.
Die Golfanlage umfasst einen 18-Loch-Meisterschaftsplatz, einen 9-Loch-Akademiegolfplatz, eine Driving Range nebst verschiedenen Übungsanlagen – im folgenden Golfanlage genannt.

Die nachstehenden Bedingungen gelten für die jeweiligen Nutzer im Rahmen ihrer Spielrechtsverträge. Diese AGB sind Inhalt des jeweils abgeschlossenen Spielrechtsvertrages.

§ 2 Persönliche Rechte
Die Rechte und Pflichten aus dem Spielrechtsvertrag gelten nur für den jeweiligen Spielrechtsinhaber persönlich. Sie sind nicht übertragbar und nicht vererblich.

§ 3. Spielrecht
Der Betreiber gewährt dem Spielberechtigten nach Zahlung der Spielrechtsgebühr folgende Rechte: Nutzung der vorstehend beschriebenen Golfanlage im Rahmen des von ihm abgeschlossenen Spielrechtsvertrages auf der Grundlage der jeweils geltenden Spiel-, Platz-, Wettspiel- und Hausordnungen des Betreibers sowie der Golfetikette und den Golfregeln des Deutschen Golfverbandes. (DGV)
3.1. Die mit dem jeweiligen Spielrechtsvertrag erworbenen Spielrechte können auf dem 18-Loch Meisterschaftsplatz nur gegen Nachweis der Platzreife oder eines Handicaps, jeweils bescheinigt durch den Clubausweis des DGV´s oder einer anerkannten Golforganisation, nach Zahlung der jeweiligen Spielrechtsgebühr ausgeübt werden.
Der 9- Loch Akademieplatz ist ohne Platzreife oder Handicap nutzbar.
3.2 Die Nutzung sämtlicher Übungsanlagen, wie Driving Range, Putting- und Übungsgreens sind in der
Spielrechtsgebühr enthalten. Übungsbälle, Trolleys, Leischläger, bags und Schließfächern können zu den
jeweils geltenden Tarifen erworben werden.
3.3. Die Spielberechtigten erhalten ihren DGV-Ausweis vom Betreiber.
3.4. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch vom Betreiber veranstaltete Turniere, wenn der Spielberechtigte nicht teilnimmt sowie durch Wetter, jahreszeitliche Pflege oder reparaturbedingte Platzsperre oder durch Mitbenutzung der Golfanlage durch dritte Personen, denen der Betreiber dies gestattet hat, z.B. gegen Greenfee.
3.5 Der Betreiber hat das Recht, die Golfanlage während der Laufzeit des Spielberechtigungsvertrages in seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern und zu erweitern oder aus- und umzubauen.

§ 4 Dauer der Spielberechtigung/Kündigung
Der Spielrechts Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages durch GGB zustande. GGB ist nicht verpflichtet einen gestellten Antrag anzunehmen. Der Spielrechts Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Jahresende. Wird der Spielrechtsvertrag nicht von einer Seite unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr zu den dann geltenden Konditionen.
Der Spielrechtsvertrag kann vorzeitig nur durch außerordentliche Kündigung und nur aus wichtigem Grund beendet werden. Ein wichtiger Grund liegt in jedem Fall bei gravierenden Verstößen gegen die wechselseitigen Verpflichtungen der Vertragschließenden vor. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
der Spielberechtigte seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Spielrechtsvertrag nicht nachkommt und innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mahnung durch GGB diesbezüglich kein Zahlungseingang bei GGB festgestellt werden kann.
Die Zustelladresse für eine an den Spielberechtigten zu richtende Kündigung ist die vom Spielberechtigten dem Betreiber zuletzt bekannt gegebene Anschrift. Mit Zugang der Kündigung des Spielrechtsvertrages erlischt das Spielrecht auf dem Golfplatz Gut Bissenmoor

§ 5 Spielgebühr
5.1. Für die Gewährung des Spielrechts zahlt der Spielberechtigte an den Betreiber eine Spielrechtsgebühr gemäß der jeweils geltenden Preisliste, die vom Betreiber herausgegeben wird. Die Spielrechtsgebühr enthält die zurzeit gültige Umsatzsteuer. Ändert sich die Umsatzsteuer, ist der Betreiber berechtigt, das Nutzungsentgelt entsprechend zu erhöhen. Bei Neuabschluss eines Vertrages wird die Spielrechtsgebühr zwei Wochen nach Vertragsschluss fällig. Im Übrigen ist die Spielrechtsgebühr zum 31. Januar eines Jahres zur Zahlung fällig.
Die Spielrechtsgebühr des Betreibers wird grundsätzlich per Lastschrift eingezogen. Der Spielbe- rechtigte verpflichtet sich, dem Betreiber ein entsprechendes Sepa-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Nichteinlösung einer Lastschrift trägt der Spielberechtigte die dem Betreiber von der Bank in Rechnung gestellten Gebühren sowie an die Kostenpauschale in Höhe von EUR 10,–.
5.2. Sofern die vereinbarte Spielgebühr nicht innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit eingezogen werden konnte und von dem Spielberechtigten auch nicht anderweitig beglichen wurde, hat der Betreiber das Recht, in einer schriftlichen Mahnung ein vorläufiges Spielrechtsverbot auszusprechen.
5.3. Der Spielberechtigte kann die Zahlung der Spielgebühr weder mindern, noch zurückfordern, wenn er die ihm eingeräumten Rechte nur teilweise oder gar nicht ausübt – unabhängig davon, ob die Gründe in seiner Person liegen oder nicht. Der Spielberechtigte kann gegen Ansprüche des Betreibers nur aufrechnen, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn der Gegenanspruch des Spielberechtigten auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.4. GGB ist berechtigt, die Spielrechtsgebühren mit Wirkung ab dem Folgejahr anzupassen. Eine Erhöhung der Spielrechtsgebühren ist dem Spielberechtigten per Textform bis zum 30. September des Vorjahres mitzuteilen. Der Spielberechtigte erhält für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht gemäß Ziffer 4 das bis zum 30.11. ausgeübt werden kann.
5.5. Die vom Betreiber zu zahlenden Verbandsbeiträge sowie die Kosten der DGV-Ausweiserstellung und Sonstiges werden dem Spielberechtigten gesondert in Rechnung gestellt.

§ 6 Personenbezogene Daten / Datenschutz
Dem Spielberechtigte ist bewusst, dass seine personenbezogenen Daten unter Beachtung der Vorschriften der DSGVO erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

Ihm ist auch bewusst, dass die ihn betreffenden Daten dem DGV sowie dem GVSH übermittelt werden, sofern sie für die Durchführung dieses Vertrages oder des Spielbetriebes notwendig sind.
GGB ist dem Intranet des Deutschen Golfverbandes e.V. (DGV) angeschlossen, über das u. a. die Bestellung des DGV-Ausweises und die Meldung der Spielergebnisse und Vorgaben erfolgt.
Die allgemeinen Mitgliedschaftsregeln des Deutschen Golfverbandes (AMR) regeln die Aufnahme und Mitgliedschaftsrichtlinien des DGV (dort Ziffer 18), die im Sekretariat des Betreibers und im Internet unter www.golf.de/dgv eingesehen werden können.
Der Spielberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass die in Ziffer 18 Absatz 2 der AMR genannten personenbezogenen Daten an den DGV sowie dem Landesgolfverband (GVSH)übermittelt und zu den dort beschriebenen Zwecken von GGB, dem GVSH und dem DGV verarbeitet werden.
Darüber hinaus willigt der Spielberechtigte in die Bekanntgabe der aktuellen DGV-Vorgaben durch Aushang gemäß DGV-Vorgabensystem ein. Der Spielberechtigte hat jederzeit die Möglichkeit, vom Betreiber Auskunft über die Verwendung seiner Daten zu erhalten.
Die Daten werden nach Beendigung des Spielrechtsvertrages mit Ausnahme der Daten, die das Rechnungswesen und das Vorgabenstammblatt betreffen, die einer Löschungsfrist unterliegen, gelöscht. Dem Spielberechtigten ist bekannt, dass er die vorstehend abgegebene Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen kann.

§ 7 Änderungsvorbehalt
GGB behält sich ausdrücklich vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlicher Rechtsprechung, neuer organisatorischer Anforderungen, Regelungslücken in den AGB oder aus anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Spielberechtigten nicht unangemessen benachteiligt.
GGB verpflichtet sich, dem Spielberechtigten die jeweils geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform unverzüglich bekanntzugeben. Der Spielberechtigte kann binnen einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen diesen widersprechen. Widerspricht der Spielberechtigte nicht fristgerecht gelten die geänderten Bestimmungen als angenommen, wenn GGB den Spielberechtigten in der Änderungsmitteilung auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

§ 8 Haftung
Die Nutzung der Golfanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle und sonstige Schäden des Spielberechtigten, gleichgültig an welchem Rechtsgut, insbesondere an Körper, Gesundheit, Leben, Vermögen, haftet der Betreiber nicht, es sei denn, der Schaden beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Sonstiges
Für den Fall, dass der Betreiber seine Rechte an der Golfanlage an einen Dritten überträgt und dieser in sämtliche Rechte und Pflichten des Betreibers aus dem Spielrechtsvertrag eintritt, stimmt der Spielberechtigte bereits jetzt der Übertragung des Spielrechtsvertrages auf den Dritten zu.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen des Spielberechtigungsvertrages unwirksam sein oder werden oder der Spielberechtigungsvertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Einhaltung der Schriftform.

Bissenmoor/ September 2023

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